Warum Unterlagen?


Bei der schwimmenden Verlegung von mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen kann eine Unterlage zwischen Unterboden und Fußbodenbelag eingebracht werden. Eine geeignete Unterlage bietet verschiedene zusätzliche Vorteile für das komplette Fußbodensystem: Sie verringert nicht nur den Bedarf an umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für den Unterboden, sondern schützt auch den Fußbodenbelag und ermöglicht so eine zufriedenstellend lange Lebensdauer des Produkts.

Unterlagen bieten Zusatznutzen:

  • Fachgerechte Verlegung sicherstellen
    Nur der Ausgleich von Unebenheiten und die Herstellung einer ebenen Verlegefläche ermöglichen dem Bodenleger, MMF-Böden fachgerecht schwimmend zu verlegen.
  • Boden dauerhaft schützen
    Die geeignete Unterlage sichert die nachhaltige, volle Funktionsfähigkeit des kompletten Bodensystems bei den täglichen Beanspruchungen (z.B. durch das Begehen oder durch fallende Gegenstände). Gleichzeitig kann sie die Dielen vor aufsteigender Restbaufeuchte schützen.
  • Eigenschaften optimieren
    Neben der Reduzierung des Tritt- und Gehschalls hat die Unterlage Einfluss auf die thermischen Eigenschaften und den Gehkomfort.

Kostenfreier Download: Technisches Merkblatt des MMFA

„TM1 – Unterlagsmaterialien unter mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen (MMF) – Prüfnormen und Leistungsindikatoren“
Anmerkung: Die Hinweise und Angaben auf unserer Webseite und im Technischen Merkblatt TM1 beziehen sich auf Verlegeunterlagen zur losen Verlegung unter schwimmend verlegten, mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen. Sie beziehen sich nicht auf Produkte mit „aufkaschierten Verlegeunterlagen“ und auch nicht auf Bereiche mit speziellen Verwendungsanforderungen und -Spezifikationen.
Die Angaben auf unserer Webseite und im Technischen Merkblatt TM1 erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und entsprechen bestem Wissen nach derzeitigem Stand der Technik. Sie dienen als zusätzliche Information zu den produktspezifischen Hinweisen als unverbindliche Richtlinie. Gewährleistungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Im Zweifelsfall wird grundsätzlich empfohlen, den Hersteller/Lieferanten der MMF-Bodenelemente zu befragen. Die im Erwerbsland oder -gebiet geltenden gesetzlichen Anforderungen sind immer einzuhalten.