Anforderungen an Unterlagen
Im folgenden werden Mindestanforderungen und höhere Anforderungen für die Leistungsmerkmale aufgeführt, die erfüllt werden müssen, um die Dauerhaftigkeit der technischen Leistung während der gesamten Lebensdauer des MMF-Fußbodenbelags sowohl bei niedriger als auch bei hoher Beanspruchung (z. B. in Wohnzimmern, Fluren, Küchen usw.) zu garantieren. Diese Mindestanforderungen sollen Nutzern bei der Wahl der Unterlage für ihren speziellen Anwendungsbereich und bei der Bestimmung der geeigneten Kombinationen aus Fußbodenbelag und Unterlage als Anhaltspunkt dienen.
Hier finden Sie einen tabellarischen Überblick zu den Anforderungen an
Unterlagsgruppe 1 (z. B. unter Fußbodenbelägen der MMFA-Kategorie WOOD – mit HDF-Träger)
Unterlagsgruppe 2 (z. B. unter Fußbodenbelägen der MMFA-Kategorien POLYMER oder MIXED – ohne HDF-Träger) sowie Angaben zu Prüfverfahren und zu Referenzbodenbelägen für Systemprüfungen, zum Thema Umwelt und Sicherheit und zu den europäischen Normen.
Für Bodenbeläge der Nutzungsklasse 31 oder höher (gem. EN 16205) werden Unterlagen empfohlen, welche den höheren Anforderungen entsprechen.
Tabelle 1 – Unterlagsgruppe 1
Tabelle 2 – Unterlagsgruppe 2
A1. Prüfverfahren
Die Leistungswerte müssen mit den folgenden Prüfverfahren geprüft werden. Die Prüfverfahren werden in EN 16354 detailliert beschrieben und einige wurden wie unten beschrieben für mehrschichtige modulare Fußbodenbeläge angepasst.
A1.1. Bestimmung der PC – Punktuelle Ausgleichsfähigkeit
Beschrieben in EN 16354
A1.2. Bestimmung des SD – Wasserdampfdiffusionswiderstand (sd-Wert)
Beschrieben in EN 16354
A1.3. Bestimmung des R – Wärmedurchlasswiderstand
Beschrieben in EN 16354
A1.4. Bestimmung der DL – Dynamische Last
A1.4.1. DL25 für Unterlagen der Gruppe 1
Beschrieben in EN 16354
A1.4.2. DL75 für Unterlagen der Gruppe 2
Beschrieben in EN 16354. Für Prüfungen der Unterlagen der Gruppe 2 muss die aufgebrachte sinusförmige Last zwischen σmin = 100 Pa und σmax = 75 kPa variieren.
A1.5. Bestimmung der CS – Druckfestigkeit
Beschrieben in EN 16354
A1.6. Bestimmung des CC – Druckkriechverhalten
Beschrieben in EN 16354
A1.7. Bestimmung der IS – Trittschalldämmung
A1.7.1. ISHDF oder RWSHDF für Unterlagen der Gruppe 1
Beschrieben in EN 16354.
Für Unterlagen der Gruppe 1 muss der in A2.1 beschriebene Referenzbodenbelag als Bodenbelag für Prüfungen verwendet werden. Es darf nur eine Platte als Prüfkörper verwendet werden.
A1.7.2. ISLVT oder RWSLVT für Unterlagen der Gruppe 2
Beschrieben in EN 16354. Für Unterlagen der Gruppe 2 muss der in A2.2 beschriebene Referenzbodenbelag als Bodenbelag für Prüfungen verwendet werden. Es darf nur eine Platte als Prüfkörper verwendet werden.
A2. Referenzbodenbeläge für Systemprüfungen
Bestimmte Eigenschaften müssen im Rahmen einer Systemprüfung getestet werden. In diesem Fall muss das gesamte Bodensystem untersucht werden. Um die Leistung der Unterlage als solche vergleichen zu können, sollte ein Referenzbodenbelag der jeweiligen Bodenbelagsart verwendet werden.
A2.1. Referenzbodenbelag für Gruppe 1
Bei der Bestimmung der Leistung einer Unterlage der Gruppe 1 sind die Systemprüfungen mit dem folgenden Referenzbodenbelag durchzuführen:
7,3 mm monolithische nahtlose Paneele (LVT-Belag: 1,8 mm, Trägerschicht HDF: 5,5 mm, keine Stabilisierungsschicht), Flächengewicht: 8 kg/m², Größe: 92 ± 3 cm x 120 ± 3 cm.
A2.2. Referenzbodenbelag für Gruppe 2
Bei der Bestimmung der Leistung einer Unterlage der Gruppe 2 sind die Systemprüfungen mit dem folgenden Referenzbodenbelag durchzuführen:
5 mm monolithische nahtlose LVT-Platte (PU-Beschichtung: 10 µm, Nutzschicht: 300 µm, Dekorfolie: 70 µm, Trägerschicht PVC, verstärkt mit Glasfasern: 3,2 mm, Stabilisierungsschicht: 1,5 mm), Flächengewicht: 8,5 kg/m², Größe 98 ± 3 cm x 120 ± 3 cm.
Umwelt und Sicherheit
Die folgenden Eigenschaften können in Bezug auf Umwelt- und Sicherheitsbelange von Bedeutung sein. Einige dieser Eigenschaften unterliegen der Regelung durch nationale Gesetze/Bauvorschriften.
In Deutschland ist gegenwärtig (Stand: 11.2015) zum Beispiel für Unterlagen die bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erforderlich (VOC-Emissionen und Brandverhalten), und in Frankreich müssen Unterlagen nach definierten VOC-Emissionsklassen gekennzeichnet werden.
Relevante umwelt- und sicherheitsbezogene Eigenschaften sind:
- Schadstoffemission, Anteil an Schadstoffen
- Geruchsemission
- Brandklasse
- Abfallentsorgung
Diese Faktoren befinden sich zurzeit in der Entwicklung, um Eingang in die harmonisierte Norm für Fußbodenbeläge EN 14041 zu finden.